Stand: 20.01.2021


LOCKDOWN AUCH IN IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN !!!


Die Bund-Länder-Konferenz hat am 20.01.2021 beschlossen, dass der Lockdown für Schulen und Kitas bis zum

14. Februar verlängert wird. Das heißt, dass in unserer Einrichtung kein Regelbetrieb stattfindet.

 

In den städtischen Kindertagesstätten richten wir eine Notbetreuung ein. Diese Notbetreuung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn keine Betreuungsalternative möglich ist. Dies ist der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind und keine Freistellung vom Arbeitgeber erhalten. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist. Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27ff.SGB VIII haben, sowie Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Die bereits festgelegten Schließtage bleiben bestehen.


Die Faschingsferien entfallen!