Bitte lesen Sie sich den Stufenplan sorgfältig durch!
Informationsbrief des Sozialministeriums
Stand: 13. August 2020
Betrieb der Kitas ab 01. September
Die Staatsregierung hat angekündigt, dass ab 01. September 2020 die Kindertagseinrichtungen, bei entsprechendem Infektionsgeschehen, wieder regulär öffnen können.
Da sich bereits jetzt abzeichnet, dass das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist und für den September bzw. Herbst 2020 noch nicht klar eingeschätzt werden kann, wie es sich verändert, bleibt das aktuelle Infektionsschutzkonzept (siehe oben) bestehen. Träger und Einrichtungsleitung werden Ende September über die weiteren Entwicklungen und ggf. Lockerungen oder auch Verschärfungen beraten. Das weitere Bestehen des Infektionsschutzkonzepts gibt allen Familien und auch den MitarbeiterInnen genügend Sicherheit über die geltenden Abläufe und Regelungen.
Des Weiteren hat das Sozialministerium einen Fahrplan entwickelt, wie sich der Betrieb von Kitas und auch der Umfang mit Krankheiten, je nach Infektionsgeschehen, entwickeln kann. Hier die Information des Sozialministeriums:
Mit dem 1. September erfolgt – bei stabilem Infektionsgeschehen – die Rückkehr in den Regelbetrieb. Aus epidemiologischer Sicht ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Ausschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.
Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen präventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.
Es werden folgende Phasen unterschieden:
Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung
Anhand dieser Stufen entscheidet sich auch, wie mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen umgegangen wird:
Wir bitten Sie, Ihr Kind in keinem Fall in die Kindertageseinrichtung zu bringen, wenn das Kind krank ist und z.B. folgende Krankheitszeichen hat: Fieber, Durchfall, starke Bauchschmerzen, Hals- und Ohrenschmerzen, starken Husten.
Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches Husten dürfen aus epidemiologischer Sicht in Stufe 1 und Stufe 2 die Kindertageseinrichtungen besuchen.
Bei Stufe drei ist die Zahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen dürfen, generell zu beschränken. Soweit Kinder im eingeschränktem Notbetrieb die Einrichtung grundsätzlich besuchen dürfen, aber milde Krankheitssymptomen aufweisen, dürfen die Kinder die Einrichtung nur nach einem negativen Corona-Test betreten.
Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind dann wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn es wieder in einem guten Allgemeinzustand ist und die Symptome abgeklungen sind, insbesondere Fieberfreiheit besteht.
Die Vorlage eines Attestes wird seitens des Familienministeriums nicht gefordert.
Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und belastet waren. Wir möchten uns daher ganz ausdrücklich für Ihre Geduld und Disziplin bedanken.