<---- zurück
Ausweitung der Notbetreuung
Nach dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 19. Mai 2020 wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ab dem 25. Mai 2020 schrittweise ausgeweitet.
Dazu zählen ab 25. Mai 2020 die Vorschulkinder und ihre Geschwisterkinder und ab dem 15. Juni 2020 die Mittelkinder im Kindergarten (nächstjährige Vorschulkinder), die Krippenkinder, welche nächstes Jahr in den Kindergarten wechseln und die Schulkinder aus den zweiten und dritten Jahrgangsstufen, in den Wochen der Präsenzbeschulung.
Wer darf nicht kommen
Wie bisher gilt auch weiterhin, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung kommen dürfen. Sobald ein Kind Krankheitssymptome jeglicher Art aufweist, wird die Notbetreuung von der Kindertagesstätte abgelehnt.
Kinder die von einer weiteren volljährigen Person (Geschwister, Mitbewohner, Elternteil,...) im Haushalt betreut werden können, dürfen die Notbetreuung nicht nutzen.
Nach Anordnung der Bayerischen Staatsregierung wird unsere Einrichtung von Montag, 16.03.2020 bis vss. Sonntag, 10.05.2020 geschlossen!
Änderungen bei den Regelungen des Notdienstes:
Liebe Eltern,
wie Sie bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, hat die Bayerische Staatsregierung verordnet, dass alle Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Montag, 16. März 2020 schließen.
Diese Verordnung ist Bestandteil der Präventionsmaßnahmen des Freistaats zur Eindämmung der Infektions- und Übertragunswege des Coronavirus. Der Schutz von kranken, schwachen und alten Menschen steht hier an oberster Stelle!
Diese Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Mai 2020.
Das heißt, dass unsere Einrichtung von Montag, 16.03. bis Sonntag, 10.05.2020 komplett geschlossen bleibt.
Wie stehen Ihnen aber jederzeit für Fragen zur Verfügug. Das Büro ist täglich von 7:30-12 Uhr besetzt unter 08639/9866487.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Staastministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Kita-Schließungen verlängert
Die Bundesregierung hat zusammen mit den Vertretern der Länder beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen vorerst bis 03. Mai geschlossen bleiben. Der bayerische Ministerpräsident hat jedoch angekündigt, dass sich diese Maßnahmen in Bayern jeweils um eine Woche verlängern werden. Somit gehen wir aktuell von einer Schließung bis Sonntag, den 10. Mai aus. Wie es danach weitergeht, kann bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Ende April wird darüber weiter beraten.
Auf jeden Fall bleibt die Notbetreuung für die systemrelevanten Berufsgruppen weiterhin täglich von 7-17:00 Uhr bestehen. Die Liste der systemrelevanten Berufgsgruppen soll in den nächsten Tagen erweitert werden. Wir werden Sie auf unserer Homepage, auf dem Laufenden halten.
GEBÜHREN-EINZUG APRIL 2020
Auf Rücksicht der derzeitigen Situation vieler Familien hat der Träger unserer Einrichtung Herr Erwin Baumgartner beschlossen, auf den Gebühreneinzug im April 2020 ersatzlos zu verzichten. Das kommt vor allem den Familien zugute, die ihre Kinder in Krippe oder Schulkindbetreuung betreuen lassen.
NOTBETREUUNG!
Für Familien deren Eltern in systemrelevanten Berufsgruppen tätig sind, können wir eine Notbetreuung in unserer Einrichtung anbieten.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.
Ab dem 11. Mai 2020 gilt zusätzlich:
Kinder mit besonderem erzieherischem Bedarf (§27 SGB VIII)
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Schulkinder der 4. Klasse
Kinder von alleinerziehenden Studierenden
Ab dem 25. Mai 2020 gilt zusätzlich:
alle Vorschulkinder
Es gilt aber nach wie vor, dass die Notbetreuung nur zu diesen Zeiten in Anspruch genommen werden kann, in denen beide Elternteile durch eine berufliche Tätigkeit verhindert sind!
Wie sich die Öffnung weiter entwickelt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Sobald wir genauere Informationen vom Ministerium erhalten informieren wir sie.
Wer darf nicht kommen
Wie bisher gilt auch weiterhin, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung kommen dürfen. Sobald ein Kind Krankheitssymptome jeglicher Art aufweist, wird die Notbetreuung von der Kindertagesstätte abgelehnt.
Kinder die von einer weiteren volljährigen Person (Geschwister, Mitbewohner, Elternteil,...) im Haushalt betreut werden können, dürfen die Notbetreuung nicht nutzen.
Post Title
Author name